Behandlungspflege
Zwischen Arzt, Patient und Pflegekraft
Mit der Behandlungspflege versorgen wir pflegebedürftige Patienten, die von einem Arzt diagnostische, medizinische oder therapeutische Maßnahmen verordnet bekommen haben. Diese Maßnahmen werden nach den ärztlichen Vorgaben und ausschließlich von examinierten Pflegekräften durchgeführt.
Die Verordnung einer Behandlungspflege ist zeitlich begrenzt. Kostenträger für die Behandlungspflege ist in der Regel die Krankenversicherung des pflegebedürftigen Patienten. Die medizinisch notwendigen Maßnahmen müssen jedoch vorher von der Krankenkasse als zuständiger Kostenträger genehmigt werden.
Zur Behandlungspflege gehören ausschließlich solche medizinischen Hilfeleistungen, die nicht vom behandelnden Arzt selbst erbracht werden. Diese Leistungserbringungen erfolgen ausschließlich durch unsere Pflegefachkräfte und umfassen insbesondere:
|
|
Zudem ist es immer unser Ziel,
Gefährdungen im Pflegeprozess zu erkennen und in Zusammenarbeit mit dem Hausarzt geeignete Maßnahmen zu ihrer Vermeidung einzuleiten.
Ob und welche zusätzlichen Leistungen sinnvoll integriert werden sollten, klären wir im Vorfeld in einem ausführlichen Beratungsgespräch mit unseren Patienten und Ihren Angehörigen.